Als Unternehmer in die Schweiz ziehen: Was vor dem Umzug geklärt sein sollte

Wer mit eigenem Unternehmen in die Schweiz zieht, nimmt mehr mit als Möbel und Familie. Beteiligungen, Dividenden und die Führung der Gesellschaft werden neu beurteilt, in der Schweiz und im bisherigen Wohnsitzland. Vieles lässt sich nur vor dem Umzug richtig aufgleisen.

Kurz gesagt
  • Mit dem Zuzug werden Sie in der Schweiz auf Ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen steuerpflichtig, also auch auf Ihren Beteiligungen im Ausland.
  • Wird Ihre ausländische Gesellschaft nach dem Umzug von der Schweiz aus geführt, kann sie hier steuerpflichtig werden. Das sollte vor dem Umzug geklärt sein, nicht danach.
  • Die Besteuerung nach dem Aufwand ist für Unternehmer meist keine Option: Sie setzt voraus, dass Sie in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Was sich mit dem Zuzug steuerlich ändert

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, ist ab diesem Tag unbeschränkt steuerpflichtig. Besteuert werden das Einkommen und das Vermögen weltweit, ausgenommen Liegenschaften und Betriebsstätten im Ausland, die dort besteuert und in der Schweiz nur für den Steuersatz berücksichtigt werden. Im Zuzugsjahr werden Sie für die Zeit ab dem Zuzug veranlagt.

Für Unternehmer heisst das vor allem: Dividenden, Zinsen auf Darlehen an die eigene Gesellschaft und der Wert der Beteiligung gehören neu in die Schweizer Steuererklärung. Die Beteiligung unterliegt der Vermögenssteuer, die es in vielen Ländern nicht gibt. Bei Beteiligungen ab 10 Prozent werden Dividenden teilweise entlastet: Der Bund besteuert 70 Prozent, die Kantone mindestens 50 Prozent.

Ebenso wichtig ist die andere Seite: Viele Staaten besteuern den Wegzug selbst. Deutschland etwa erfasst bei Beteiligungen ab 1 Prozent die stillen Reserven beim Wegzug, als ob die Anteile verkauft worden wären. Ob und wie das in Ihrem bisherigen Wohnsitzland gilt, sollte Ihr Berater dort vor dem Umzug prüfen.

Was mit Ihrer Gesellschaft im Ausland geschieht

Eine Gesellschaft ist dort steuerpflichtig, wo sie ihren Sitz hat, aber auch dort, wo sie tatsächlich geleitet wird. Führen Sie Ihr Unternehmen nach dem Umzug vom Schreibtisch in der Schweiz aus, treffen Sie die wesentlichen Entscheide hier und gibt es am Sitz niemanden, der das Geschäft führt, kann die Gesellschaft in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig werden. Dann schuldet sie hier Gewinnsteuer, und auf ihren Ausschüttungen fällt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent an.

Das lässt sich planen. Typische Wege sind:

  • Die Geschäftsführung bleibt nachweisbar im Ausland, mit einer Geschäftsleitung vor Ort, die tatsächlich entscheidet.
  • Die Gesellschaft wird bewusst in die Schweiz verlegt oder hier neu aufgestellt, mit klaren Folgen und ohne Überraschungen.
  • Eine Schweizer Holding hält die ausländischen Beteiligungen, wenn das zu Ihren Zielen passt.

Welche Lösung richtig ist, hängt davon ab, wo Ihre Kunden, Mitarbeiter und Vermögenswerte sind und was das Recht im anderen Staat verlangt. Entscheidend ist, dass Struktur und tatsächliche Führung zusammenpassen.

Kanton und Gemeinde vergleichen

In der Schweiz legen Kanton und Gemeinde den grössten Teil der Einkommens- und Vermögenssteuer selbst fest. Die Unterschiede sind erheblich, bei hohen Einkommen und Vermögen schnell ein fünf- oder sechsstelliger Betrag pro Jahr. Ein Vergleich lohnt sich, sollte aber nicht nur auf den Steuersatz schauen:

  • Wie hoch werden Einkommen und Vermögen in Ihrer Situation tatsächlich belastet, inklusive Teilbesteuerung der Dividenden und Bewertung Ihrer Beteiligung?
  • Wo liegen Schulen, Arbeitsort, Flughafen und Familie?
  • Wie hoch sind die Preise für Wohneigentum oder Mieten, und welche Liegenschaftssteuern fallen an?
  • Wie hoch wäre die Gewinnsteuer, falls Sie eine Gesellschaft in der Schweiz führen wollen? Die effektive Belastung liegt je nach Ort zwischen rund 12 und 20 Prozent, in der Stadt Luzern bei rund 12 Prozent.

Pauschalbesteuerung: meist nicht für Unternehmer

Die Besteuerung nach dem Aufwand, oft Pauschalbesteuerung genannt, richtet sich nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen. Sie steht nur Personen offen, die nicht Schweizer Bürger sind, erstmals oder nach mindestens zehn Jahren wieder in die Schweiz ziehen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Beim Bund beträgt die Mindestbasis 2026 435’000 Franken. Mehrere Kantone, darunter Zürich und Basel-Stadt, haben sie abgeschafft.

Wer in der Schweiz sein Unternehmen führt, Verwaltungsratssitzungen leitet oder sonst beruflich tätig ist, erfüllt die Voraussetzung in der Regel nicht. Für Unternehmer, die sich vollständig zurückgezogen haben, kann sie dagegen interessant sein.

Aufenthalt, Vorsorge und Versicherungen

Bürger der EU und der EFTA erhalten eine Aufenthaltsbewilligung in der Regel ohne grosse Hürden, wenn sie in der Schweiz arbeiten, eine selbständige Tätigkeit nachweisen oder über genügend Mittel verfügen. Für Bürger anderer Staaten sind die Anforderungen deutlich höher. Diese Fragen kläre ich mit spezialisierten Partnern, damit Aufenthalt, Steuern und Struktur zusammenpassen.

Mit dem Zuzug kommen weitere Pflichten und Möglichkeiten:

  • Krankenversicherung: Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug müssen Sie und Ihre Familie bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein.
  • AHV: Auch ohne Erwerbstätigkeit sind Sie beitragspflichtig, dann auf Basis Ihres Vermögens und Renteneinkommens.
  • Pensionskasse: Wer aus dem Ausland zuzieht, kann sich in den ersten fünf Jahren pro Jahr höchstens mit 20 Prozent des versicherten Lohns einkaufen. Das sollte man früh planen, wenn Sie in der Schweiz einen Lohn beziehen.

Was vor dem Umzug geklärt sein sollte

Checkliste

Wie gut ist Ihr Zuzug vorbereitet?

Haken Sie ab, was bereits geklärt ist. Die Liste zeigt, wo noch Arbeit wartet.

Wie ich Sie begleite

Am Anfang steht eine Aufnahme Ihrer Situation: Familie, Beteiligungen, Einkünfte, Liegenschaften und Pläne. Darauf aufbauend vergleiche ich geeignete Kantone und Gemeinden, kläre die Folgen für Ihre Gesellschaft und stimme mich mit Ihren Beratern im bisherigen Wohnsitzland ab. Nach dem Zuzug übernehme ich die Schweizer Steuererklärungen und die laufende Betreuung, damit Sie einen festen Ansprechpartner in der Schweiz haben.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Aufenthaltsrechtliche Fragen und Fragen zum Recht anderer Staaten kläre ich mit spezialisierten Partnern.

Igor Pavlovic

Igor Pavlovic ist Treuhänder und Revisor in Luzern. Er begleitet Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Steuern, Nachfolge und Revision, auch bei Sachverhalten mit Auslandbezug.

Sie planen den Zuzug mit eigenem Unternehmen?

In einem vertraulichen Gespräch klären wir, was vor dem Umzug geregelt sein sollte, und ich stimme mich mit Ihren Beratern im Ausland ab.

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