Nach der Pensionierung nach Kroatien auswandern: Was ein Ehepaar vorher regeln sollte

Ein Leben lang in der Schweiz gearbeitet, den Ruhestand in Kroatien verbringen: Die Schweizer Vorsorge macht das gut möglich. Damit möglichst viel davon ankommt, braucht es einen Plan, der die Fristen kennt und beide Länder zusammen betrachtet.

Kurz gesagt
  • Die AHV-Rente wird in Kroatien vollständig ausbezahlt, auch die 13. Rente. Renten der Pensionskasse gehen ohne Schweizer Quellensteuer nach Kroatien und werden dort versteuert.
  • Der wichtigste Entscheid fällt vor dem Umzug: Rente oder Kapital aus der Pensionskasse. Kapital und Säule 3a beziehen Sie meist am besten, solange Sie noch in der Schweiz wohnen.
  • Ob Sie in der Schweiz oder in Kroatien Wohneigentum haben, bestimmt die Reihenfolge der Schritte. Ob Sie Schweizer Bürger sind oder einen C- oder B-Ausweis haben, entscheidet vor allem über eine spätere Rückkehr.

Die Ausgangslage

Ein Beispiel, wie es oft vorkommt: Ein kroatisches Ehepaar, beide Anfang sechzig, hat jahrzehntelang in der Schweiz gearbeitet. Beide haben in die AHV und in eine Pensionskasse einbezahlt, dazu kommen eine Säule 3a und Ersparnisse. Die Pensionierung rückt näher, und der Wunsch ist klar: Den Ruhestand möchten sie in Kroatien verbringen. Geplant ist noch nichts.

Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein guter Zeitpunkt, um anzufangen. Ideal sind zwei bis drei Jahre Vorlauf, denn einige Entscheide sind an Fristen gebunden und lassen sich nach dem Umzug nicht mehr nachholen. Die folgenden Abschnitte zeigen, was die Schweizer Vorsorge in Kroatien leistet, wie die Steuern verteilt sind und wie Sie je nach Wohnsituation am besten vorgehen.

AHV: Die Rente reist mit

Kroatien gehört zur EU. Dank dem Freizügigkeitsabkommen zahlt die Schweiz die AHV-Rente ohne Kürzung nach Kroatien, auf ein Konto in Kroatien oder in der Schweiz. Das gilt auch für die 13. AHV-Rente, die seit Dezember 2026 jedes Jahr mit der Dezemberrente ausbezahlt wird.

  • Anmeldung: Melden Sie die Rente drei bis vier Monate vor dem Referenzalter an. Am einfachsten geht das, solange Sie noch in der Schweiz wohnen, bei Ihrer bisherigen Ausgleichskasse. Nach dem Umzug ist die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf zuständig. Sie verlangt einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung.
  • Referenzalter: 65 Jahre für Männer und Frauen. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt ein Übergang mit etwas tieferem Alter. Die Rente kann ab 63 vorbezogen oder bis 70 aufgeschoben werden, mit Kürzung oder Zuschlag.
  • Ehepaare: Zusammen erhalten Sie höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Das gilt unabhängig vom Wohnort.
  • Jahre in Kroatien: Wer vor der Schweiz in Kroatien oder im früheren Jugoslawien gearbeitet hat, erhält dafür eine Rente aus Kroatien. Jedes Land zahlt seinen Teil.
  • Was nicht mitkommt: Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung der AHV werden nur in der Schweiz ausbezahlt.

Pensionskasse: Rente oder Kapital

Hier fällt der grösste Entscheid. Das Gesetz erlaubt, mindestens einen Viertel des obligatorischen Guthabens als Kapital zu beziehen, viele Pensionskassen erlauben mehr oder alles. Den Kapitalbezug müssen Sie je nach Reglement einige Monate bis drei Jahre im Voraus anmelden. Wer diese Frist verpasst, erhält die Rente.

Rente
  • Lebenslang, auch bei einem langen Leben
  • Witwen- oder Witwerrente für den überlebenden Partner
  • Ohne Schweizer Quellensteuer nach Kroatien
  • In Kroatien jedes Jahr als Einkommen versteuert
Kapital
  • Frei verfügbar, etwa für eine Wohnung in Kroatien
  • Vor dem Wegzug einmal und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert
  • Danach in Kroatien nur die Erträge besteuert
  • Anlage und Einteilung liegen bei Ihnen
Oft ist eine Mischung sinnvoll: eine Rente für die festen Ausgaben, Kapital für Wohnung und Reserven.

Der Zeitpunkt zählt. Beziehen Sie das Kapital, solange Sie in der Schweiz wohnen, wird es einmal besteuert, zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen. Wird es erst nach dem Umzug ausbezahlt, zieht die Schweiz eine Quellensteuer ab. Diese erhalten Sie zurück, wenn die kroatische Steuerverwaltung bestätigt, dass sie von der Auszahlung weiss, und Sie den Antrag innert drei Jahren stellen. Dann kann Kroatien das Kapital aber als Einkommen erfassen, zu seinem normalen Tarif. Wie Kroatien solche Auszahlungen im Einzelfall behandelt, sollten Sie vorher verbindlich klären. In den meisten Fällen ist der Bezug vor dem Wegzug der sicherere Weg.

  • Einkäufe: Wer sich in die Pensionskasse einkauft, kann das eingekaufte Geld drei Jahre lang nicht als Kapital beziehen. Ein Einkauf kurz vor der Pensionierung lohnt sich deshalb nur, wenn Sie die Rente wählen oder genug Vorlauf haben.
  • Ehepaare: Kapitalleistungen beider Partner im gleichen Jahr werden für den Steuersatz zusammengezählt. Wer die Bezüge auf mehrere Jahre verteilt, spart oft spürbar.

Säule 3a und Freizügigkeitskonten

Guthaben der Säule 3a und auf Freizügigkeitskonten können Sie ab fünf Jahren vor dem Referenzalter beziehen. Mit mehreren Konten lassen sich die Bezüge auf verschiedene Jahre verteilen, was die Steuer senkt. Auch hier gilt: Der Bezug vor dem Umzug ist meist einfacher und günstiger. Nach dem Wegzug zieht die Schweiz eine Quellensteuer ab, die Sie mit einer Bestätigung aus Kroatien zurückfordern können.

Steuern nach dem Umzug

Mit dem Umzug endet Ihre Steuerpflicht in der Schweiz, abgesehen von einer Schweizer Liegenschaft. Für das letzte Jahr reichen Sie eine Steuererklärung bis zum Tag des Wegzugs ein. Ab dann ist Kroatien Ihr Steuerland.

  • Renten: Kroatien besteuert AHV- und Pensionskassenrenten als Einkommen. Pro Monat bleiben 600 Euro steuerfrei. Die Sätze legt jede Gemeinde fest, in Zagreb 23 Prozent bis 5’000 Euro im Monat und 33 Prozent darüber. Rentner erhalten heute eine Ermässigung von 50 Prozent. In einer Auskunft vom Juli 2025 rechnete die kroatische Steuerverwaltung für eine Schweizer Rente von 3’100 Franken im Monat mit einer Vorauszahlung von rund 311 Euro.
  • Was sich ändern könnte: Die kroatische Regierung hat im September 2026 vorgeschlagen, die Ermässigung ab 2027 auf 100 Prozent zu erhöhen, für Renten im unteren Steuersatz. Ob das Gesetz so beschlossen wird und auch für Renten aus dem Ausland gilt, sollten Sie vor dem Umzug prüfen lassen.
  • Anmeldung: Wer eine Rente aus dem Ausland erhält, muss sich innert acht Tagen nach der ersten Zahlung bei der kroatischen Steuerverwaltung (Porezna uprava) mit dem Formular RPO anmelden.
  • Vermögen: Kroatien kennt keine Vermögenssteuer. Zinsen und Dividenden werden mit 12 Prozent besteuert. Auf Schweizer Dividenden und Zinsen bleibt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die Sie über das Doppelbesteuerungsabkommen teilweise zurückfordern können.

Krankenversicherung

Wer nur eine Schweizer Rente bezieht und in Kroatien wohnt, bleibt bei einer Schweizer Krankenkasse versichert, zu Prämien, die für Kroatien gelten. Mit dem Formular S1 melden Sie sich bei der kroatischen Krankenversicherung HZZO an und werden in Kroatien behandelt wie dort Versicherte. Bei Aufenthalten in der Schweiz sind Sie ebenfalls gedeckt.

Erhalten Sie zusätzlich eine Rente aus Kroatien, sind Sie in Kroatien versichert und nicht mehr in der Schweiz. Informieren Sie Ihre Krankenkasse vor dem Umzug, damit der Wechsel ohne Lücke gelingt. Schweizer Prämien können in Kroatien in der Jahresabrechnung den steuerfreien Betrag erhöhen.

Die Liegenschaft in der Schweiz: verkaufen oder behalten

  • Verkaufen: Der Kanton erhebt auf dem Gewinn eine Grundstückgewinnsteuer. Je länger Sie die Liegenschaft besessen haben, desto tiefer ist sie in den meisten Kantonen. Den Aufschub für eine Ersatzbeschaffung gibt es nur, wenn Sie wieder in der Schweiz Wohneigentum kaufen, nicht für einen Kauf in Kroatien.
  • Vorbezug aus der Pensionskasse: Haben Sie für die Liegenschaft Geld aus der Pensionskasse bezogen, müssen Sie es bei einem Verkauf vor der Pensionierung zurückzahlen. Ab dem Anspruch auf Altersleistungen entfällt diese Pflicht. Der Zeitpunkt des Verkaufs kann deshalb viel ausmachen.
  • Behalten und vermieten: Das ist möglich. Kroatische Staatsangehörige dürfen eine Liegenschaft, die sie als Einwohner der Schweiz erworben haben, nach dem Wegzug behalten. Die Mieteinnahmen versteuern Sie weiterhin in der Schweiz. Kroatien muss eine doppelte Besteuerung nach dem Abkommen vermeiden. Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank über die Hypothek und regeln Sie, wer die Liegenschaft vor Ort verwaltet.

Die Liegenschaft in Kroatien

  • Vorher deklariert? Eine Wohnung oder ein Haus in Kroatien gehört in die Schweizer Steuererklärung, auch wenn die Schweiz sie nur für den Steuersatz berücksichtigt. Fehlt sie dort, bereinigen Sie das am besten vor dem Wegzug mit einer straflosen Selbstanzeige. Mehr dazu im Beitrag Ferienwohnung in Kroatien.
  • Als Hauptwohnsitz: Seit 2025 erhebt Kroatien eine jährliche Immobiliensteuer von 0,60 bis 8 Euro pro Quadratmeter. Für den gemeldeten Hauptwohnsitz entfällt sie.
  • Kaufen: Beim Kauf fallen 3 Prozent Grunderwerbsteuer an, bei einem Neubau direkt vom Bauträger stattdessen 25 Prozent Mehrwertsteuer. Schweizer Banken finanzieren Liegenschaften in Kroatien in der Regel nicht. Meist kauft man mit eigenen Mitteln, etwa aus dem Verkaufserlös in der Schweiz oder dem Kapital der Pensionskasse.

Vier Ausgangslagen, vier Wege

Wohneigentum in der Schweiz und in Kroatien lässt sich beliebig kombinieren. Daraus ergeben sich vier Ausgangslagen mit unterschiedlichem Vorgehen.

AusgangslageDie zentrale FrageMeist sinnvoll
Wohneigentum in der Schweiz und in KroatienWelche Liegenschaft wird Ihr Zuhause, und braucht es die andere noch?Schweizer Liegenschaft nach der Pensionierung verkaufen oder vermieten, Kroatien als Hauptwohnsitz anmelden
Nur in der SchweizWie finanzieren Sie das Wohnen in Kroatien?Verkaufen, in Kroatien zuerst mieten und dann mit dem Erlös kaufen
Nur in KroatienIst die Liegenschaft in der Schweiz deklariert und bereit zum Einzug?Deklaration bereinigen, Mietvertrag rechtzeitig kündigen, Kapital für Renovation einplanen
Kein WohneigentumMieten oder kaufen, und mit welchem Geld?Zuerst mieten, Kapitalbezug auf einen späteren Kauf abstimmen

Wohneigentum in der Schweiz und in Kroatien

Die häufigste Lösung: Das Haus in Kroatien wird zum Hauptwohnsitz, die Liegenschaft in der Schweiz wird verkauft. Wer Geld aus der Pensionskasse vorbezogen hat, verkauft mit Vorteil erst nach Beginn der Altersleistungen. Möchten die Kinder die Schweizer Wohnung später übernehmen, kann Behalten und Vermieten sinnvoll sein. Dann bleiben Sie in der Schweiz für diese Liegenschaft steuerpflichtig. Prüfen Sie vor dem Wegzug, ob die kroatische Liegenschaft korrekt deklariert ist.

Wohneigentum nur in der Schweiz

Der Verkaufserlös finanziert den Neustart. Weil Schweizer Banken Käufe in Kroatien selten finanzieren, ist dieses Kapital oft entscheidend. Bewährt hat sich, in der Wunschregion zuerst sechs bis zwölf Monate zu mieten. So kaufen Sie nicht unter Zeitdruck und kennen Lage, Nachbarn und Erreichbarkeit im Winter. Rechnen Sie Grundstückgewinnsteuer, Rückzahlung eines allfälligen Vorbezugs und die Kosten des Kaufs in Kroatien gemeinsam durch.

Wohneigentum nur in Kroatien

Die einfachste Ausgangslage. In der Schweiz kündigen Sie die Mietwohnung fristgerecht, in Kroatien melden Sie das Haus als Hauptwohnsitz an. Häufig braucht die Liegenschaft vor dem Einzug eine Renovation. Planen Sie dafür einen Teil des Kapitals aus Pensionskasse oder Säule 3a ein. Wichtig ist auch hier, dass die Liegenschaft in den Schweizer Steuererklärungen der letzten Jahre aufgeführt ist.

Kein Wohneigentum

Sie sind am flexibelsten. Mieten Sie in Kroatien zuerst und entscheiden Sie später, ob Sie kaufen. Wer einen Kauf in Betracht zieht, sollte das beim Entscheid über Rente oder Kapital berücksichtigen: Das Geld für eine Wohnung kommt dann meist aus der Pensionskasse. Ein Teilbezug verbindet beides, eine sichere Rente und Kapital für den Kauf.

Ihr Fahrplan

Welche Schritte gelten für Sie?

Drei Fragen, Ihre wichtigsten Schritte vor und nach dem Umzug.

Haben Sie Wohneigentum in der Schweiz?
Haben Sie Wohneigentum in Kroatien?
Welchen Status haben Sie in der Schweiz?

Beantworten Sie die drei Fragen.

    Schweizer Pass, C- oder B-Ausweis: Was sich unterscheidet

    Für AHV und Pensionskasse spielt es kaum eine Rolle, ob Sie Schweizer Bürger, Doppelbürger oder kroatischer Staatsangehöriger mit Ausweis sind. Die Unterschiede liegen bei einer möglichen Rückkehr, bei Renten von öffentlichen Arbeitgebern und beim späteren Kauf von Wohneigentum in der Schweiz.

    ThemaSchweizer BürgerC-AusweisB-Ausweis
    AHV und private PensionskasseVolle Auszahlung nach KroatienGleichGleich
    Rente einer öffentlich-rechtlichen PensionskasseMit nur Schweizer Pass: Schweizer Quellensteuer bleibt. Als Doppelbürger: ohne QuellensteuerOhne Schweizer QuellensteuerOhne Schweizer Quellensteuer
    Rückkehr in die SchweizJederzeitBewilligung erlischt nach sechs Monaten im Ausland, auf Gesuch bis zu vier Jahre aufrechterhaltenBewilligung erlischt mit der Abmeldung
    Später Wohneigentum in der Schweiz kaufenJederzeit möglichNach dem Wegzug nur mit BewilligungNach dem Wegzug nur mit Bewilligung
    Wohnsitz in KroatienDoppelbürger: einfache Anmeldung. Nur Schweizer: Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsabkommen anmeldenEinfache Anmeldung als KroateEinfache Anmeldung als Kroate
    • Mit C-Ausweis: Die Niederlassungsbewilligung erlischt mit der Abmeldung oder nach sechs Monaten im Ausland. Wer sich eine Rückkehr offenhalten will, stellt vor dem Wegzug ein Gesuch, sie bis zu vier Jahre aufrechtzuerhalten. Eine Einbürgerung setzt den Wohnsitz in der Schweiz voraus, auch während des Verfahrens. Wer sie erwägt, sollte sie vor dem Umzug abschliessen.
    • Mit B-Ausweis: Die Bewilligung erlischt mit der Abmeldung. Als EU-Bürger können Sie später wieder in die Schweiz ziehen, auch ohne Erwerbstätigkeit, wenn Sie genügend Mittel und eine Krankenversicherung haben. Den bisherigen Status erhalten Sie dabei aber nicht zurück.
    • Als Schweizer Bürger: Sie können jederzeit zurückkehren und behalten alle Rechte. In Kroatien melden Sie sich bei der Schweizer Botschaft in Zagreb an und können weiterhin abstimmen und wählen.
    • Erbschaft: Mit dem Wohnsitz in Kroatien gilt für Ihren Nachlass grundsätzlich kroatisches Recht. Wer das nicht möchte, kann im Testament das Recht seines Heimatstaates wählen, Doppelbürger können zwischen beiden wählen. Ein bestehendes Testament sollten Sie vor dem Umzug prüfen lassen.

    Der Fahrplan

    1. Zwei bis drei Jahre vorher: Vorsorgeausweis und Reglement der Pensionskasse lesen, Frist für den Kapitalbezug notieren, AHV-Rentenvorausberechnung bestellen, Einkäufe entscheiden.
    2. Ein bis zwei Jahre vorher: Rente oder Kapital festlegen, Bezüge aus Säule 3a und Freizügigkeitskonten auf die Jahre verteilen, über die Liegenschaften entscheiden, Deklaration der Liegenschaft in Kroatien prüfen.
    3. Drei bis sechs Monate vorher: AHV-Rente anmelden, Krankenkasse informieren, Gesuch für die C-Bewilligung stellen, falls gewünscht, Bank und Hypothek klären, Testament prüfen.
    4. Beim Wegzug: Bei der Gemeinde abmelden, Kapital beziehen, letzte Steuererklärung bis zum Wegzugstag einreichen, Zügelgut für Kroatien auflisten.
    5. Nach der Ankunft: Wohnsitz bei der Polizei anmelden, innert acht Tagen nach der ersten Rente bei der Porezna uprava anmelden, mit dem Formular S1 bei der HZZO registrieren, Adresse an AHV, Pensionskasse und Banken melden.

    Viele Fehler entstehen nicht aus Unwissen, sondern weil die Schritte in der falschen Reihenfolge passieren: das Kapital erst nach dem Umzug, der Hausverkauf vor der Pensionierung, die Abmeldung vor dem Gesuch für die C-Bewilligung. Mit einem Plan, der beide Länder zusammen betrachtet, gelingt der Wechsel in den Ruhestand in Kroatien ohne böse Überraschungen.

    Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick mit Stand November 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für kroatisches Recht und kroatische Steuern ist ein Berater in Kroatien zuständig.

    Quellen: ch.ch: AHV und Vorsorge ins Ausland · BAG: Krankenversicherung für Rentner im Ausland · Kanton Aargau: Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen 2026 · Porezna uprava: Schweizer Renten in Kroatien (Kroatisch) · gov.hr: Besteuerung ausländischer Renten (Kroatisch)

    Igor Pavlovic

    Igor Pavlovic ist Treuhänder und Revisor in Luzern. Er begleitet Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Steuern, Nachfolge und Revision, auch bei Sachverhalten mit Auslandbezug.

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