Unternehmen und Vermögen zwischen Kroatien und der Schweiz: Wo die Schweiz echte Vorteile bietet
Die Schweiz bietet kroatischen Unternehmern und vermögenden Familien viel: einen starken Finanzplatz, Rechtssicherheit, internationales Ansehen und gute Lösungen für die Nachfolge. Damit eine Verbindung beider Länder trägt, muss sie aber wirtschaftlich Sinn ergeben, nicht nur steuerlich.
- Für kroatische Unternehmer und vermögende Familien liegt die Stärke der Schweiz vor allem im Finanzplatz, in der Rechtssicherheit, im internationalen Ansehen und in der Planung von Vermögen und Nachfolge.
- Eine Schweizer Gesellschaft bringt steuerlich nur dann etwas, wenn in der Schweiz tatsächlich gearbeitet und entschieden wird. Ein Sitz ohne Tätigkeit genügt nicht.
- Ein Konto oder Depot in der Schweiz ändert nichts an der Steuerpflicht in Kroatien. Die Schweiz tauscht Kontodaten automatisch mit Kroatien aus.
Was die Schweiz bietet
Wer in Kroatien ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut hat, fragt sich früher oder später, wie er Geschäft und Vermögen breiter aufstellen kann. Die Schweiz ist dafür ein naheliegender Partner, oft aus anderen Gründen, als man zuerst denkt. Fünf Bereiche stehen im Vordergrund:
- Vermögensverwaltung: Zugang zu Schweizer Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern, Konten und Depots in mehreren Währungen und eine grosse Auswahl an Anlagen.
- Unternehmensstrukturen: eine Schweizer AG oder GmbH als operative Gesellschaft, als Beteiligungsgesellschaft oder als Holding über mehreren Gesellschaften.
- Standort und Ansehen: Ein Schweizer Firmensitz schafft Vertrauen bei internationalen Kunden, Partnern und Investoren.
- Vermögensschutz und Nachfolge: klare Rechtsformen, Verteilung des Vermögens auf mehrere Länder und langfristige Planung für die Familie.
- Steuern in bestimmten Fällen: etwa bei Gewinnen, die tatsächlich in der Schweiz erzielt werden, bei Beteiligungserträgen einer Holding oder bei einem echten Wohnsitzwechsel.
Am meisten profitieren Unternehmer, deren Geschäft oder Vermögen bereits einen internationalen Bezug hat: Firmen mit Kunden im Ausland, Gruppen mit mehreren Gesellschaften, Familien vor einer Nachfolge oder einem Firmenverkauf.
Eine Schweizer Gesellschaft mit echter Tätigkeit
Ein Beispiel: Ein kroatisches IT- oder Handelsunternehmen erzielt mit 3 Millionen Euro Umsatz einen Gewinn von 500’000 Euro. Verlegt es einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in die Schweiz, wird der Gewinn, der dort erarbeitet wird, in der Schweiz besteuert. In der Stadt Luzern liegt die gesamte Gewinnsteuerbelastung bei rund 12 Prozent.
Gewinnsteuer auf 500’000 Euro Gewinn
Vereinfachte Rechnung in derselben Währung, ohne Steuern auf Ausschüttungen und ohne Kosten der Struktur. In Kroatien gilt der Satz von 18 Prozent ab 1 Million Euro Umsatz.
Der Unterschied ist real, aber nur, wenn die Gewinne wirtschaftlich wirklich in die Schweiz gehören. Massgebend ist, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird und wo die Wertschöpfung entsteht. Bleiben Geschäftsleitung, Mitarbeiter und das operative Geschäft in Kroatien, kann Kroatien die Gewinne weiterhin besteuern, auch wenn die Gesellschaft in der Schweiz eingetragen ist.
- Geschäftsleitung entscheidet in der Schweiz
- Mitarbeiter, Büro und Kunden in der Schweiz
- Verträge und Rechnungen laufen über die Schweizer Gesellschaft
- Saubere Verrechnung mit der kroatischen Gesellschaft
- Nur Adresse und Handelsregistereintrag
- Entscheide fallen weiterhin in Kroatien
- Keine eigenen Mitarbeiter in der Schweiz
- Gewinne ohne Bezug zur Tätigkeit verschoben
Für die Gründung gelten klare Regeln: Eine AG braucht mindestens 100’000 Franken Aktienkapital, wovon bei der Gründung mindestens 50’000 Franken einbezahlt sein müssen. Eine GmbH braucht 20’000 Franken Stammkapital, voll einbezahlt. In beiden Fällen muss eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Gesellschaft vertreten können.
Die Schweizer Holding
Für Unternehmer mit mehreren Gesellschaften kann eine Schweizer Holding das Dach der Gruppe bilden. Sie hält die Beteiligungen zentral, finanziert Tochtergesellschaften, kann Investoren aufnehmen und erleichtert eine spätere Nachfolge oder einen Verkauf.
Steuerlich sieht das Schweizer Recht den Beteiligungsabzug vor: Dividenden aus Beteiligungen ab 10 Prozent oder mit einem Verkehrswert ab 1 Million Franken sowie Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen ab 10 Prozent, die mindestens ein Jahr gehalten wurden, werden bei der Holding weitgehend von der Gewinnsteuer entlastet.
Dabei ist das Zusammenspiel beider Länder entscheidend. Auch Kroatien kennt Entlastungen für Beteiligungserträge, und auf Dividenden aus Kroatien an eine Schweizer Gesellschaft kann eine Quellensteuer anfallen, die das Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt. Den grössten Nutzen bringt eine Holding meist dann, wenn sie mehr ist als ein Steuermodell: wenn sie die Expansion, die Finanzierung, die Führung der Gruppe und die Nachfolge zusammenführt.
Vermögen in der Schweiz anlegen, ohne umzuziehen
Viele Unternehmer möchten nicht auswandern, aber einen Teil ihres Vermögens international verteilen. Die Schweiz bietet dafür Banken mit langer Erfahrung im internationalen Geschäft, unabhängige Vermögensverwalter, Depots in mehreren Währungen und Lösungen für die Nachfolge.
- Wertschriften bleiben Ihre: Aktien und Fondsanteile im Depot gehören dem Kunden. Fällt eine Bank in Konkurs, werden sie ausgesondert und gehören nicht zur Konkursmasse.
- Einlagen sind gesichert: Guthaben auf Konten sind bis 100’000 Franken pro Kunde und Bank durch die Einlagensicherung geschützt.
- Transparenz gegenüber Kroatien: Ein Schweizer Konto ändert nichts an Ihrer Steuerpflicht. Wer in Kroatien wohnt, versteuert die Erträge dort. Die Schweiz tauscht Kontodaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs mit Kroatien aus.
Für die Anlage selbst sind Bank und Vermögensverwalter zuständig. Ich sorge dafür, dass Übersichten, Steuerunterlagen und die Abstimmung zwischen beiden Ländern stimmen.
Den Wohnsitz in die Schweiz verlegen
Seit 2026 gelten für kroatische Staatsangehörige keine Kontingente mehr. Auch wer in der Schweiz nicht arbeitet, erhält eine Aufenthaltsbewilligung, wenn er über genügend finanzielle Mittel und eine Kranken- und Unfallversicherung verfügt.
Mit dem Zuzug werden Sie in der Schweiz auf Ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen steuerpflichtig. Gewinne aus dem Verkauf von Wertschriften im Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Für vermögende Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren in die Schweiz ziehen und hier nicht erwerbstätig sind, gibt es zudem die Besteuerung nach dem Aufwand. Der Kanton Luzern bietet sie an.
Wer sein kroatisches Unternehmen nach dem Umzug von der Schweiz aus weiterführt, erfüllt die Voraussetzungen dafür in der Regel nicht. Zudem kann die kroatische Gesellschaft dann in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn sie von hier aus geleitet wird. Mehr dazu im Beitrag Als Unternehmer in die Schweiz ziehen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Kroatien haben seit 1999 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es legt fest, welcher Staat Gewinne, Dividenden, Zinsen und Löhne besteuern darf. Ein Änderungsprotokoll ergänzt es um eine Bestimmung gegen Missbrauch und um den Informationsaustausch nach internationalem Standard. Das Schweizer Parlament hat es im Juni 2026 genehmigt. Es tritt in Kraft, sobald beide Staaten ihre Verfahren abgeschlossen haben. Vor einer konkreten Gestaltung sollte der aktuelle Stand geprüft werden.
Die Fragen, die zuerst geklärt sein sollten
- Welches Ziel steht im Vordergrund: Wachstum, Finanzierung, Vermögensschutz, Nachfolge oder ein Umzug?
- Welche Tätigkeit findet künftig tatsächlich in der Schweiz statt, und wer entscheidet wo?
- Welche Gewinne gehören wirtschaftlich zur Schweizer Gesellschaft, und wie werden Leistungen zwischen den Gesellschaften verrechnet?
- Welche Steuern fallen bei Ausschüttungen an, in der Schweiz und in Kroatien?
- Wer vertritt die Schweizer Gesellschaft, und wer führt hier Buchhaltung, Mehrwertsteuer und Abschluss?
- Wie stimmen sich Ihr Berater in Kroatien und Ihr Berater in der Schweiz ab?
Eine Struktur, die in beiden Ländern hält
Eine Verbindung zwischen Kroatien und der Schweiz lohnt sich dann, wenn sie wirtschaftlich Sinn ergibt und in beiden Ländern Bestand hat. Wer nur auf einen tieferen Steuersatz setzt, riskiert Nachforderungen. Wer die Schweiz als Standort für Geschäft, Vermögen und Familie nutzt, schafft eine Struktur, die über Jahre trägt.
Ich berate auf Deutsch und Kroatisch, kenne das Schweizer Gesellschafts- und Steuerrecht und arbeite direkt mit Ihrem Berater in Kroatien zusammen. So passen beide Seiten von Anfang an zusammen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für kroatisches Recht und kroatische Steuern ist Ihr Berater in Kroatien zuständig. Stand: November 2026.
